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   KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07   

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https://dejure.org/2007,13096
KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
KG, Entscheidung vom 27.08.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
KG, Entscheidung vom 27. August 2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und dem Schaden im Allgemeinen durch eine Fehlleistung des Gerichts; Festlegung der Beweislast für eine Pflichtverletzung eines Rechtsanwaltes; Pflichtwidrigkeit eines Anwalts ...

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 254 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücktreten der Anwaltshaftung hinter eigenständiger falscher Rechtsanwendung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Es trifft zwar zu, dass durch die Fehlleistung des Gerichts der Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts und dem Schaden nicht unterbrochen wird (BGH NJW-RR 2003, 850; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., vor § 249, Rn 73; § 280 BGB, Rn 71 jeweils m.w.N.).

    Dabei ist der Senat weiterhin mit dem BGH der Auffassung: "Keinesfalls lassen Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess entfallen" (BGH NJW 2003, 202, 204; ähnlich BGH NJW-RR 2003, 850, wo die Lösung durch eine wertende Betrachtungsweise im Hinblick auf § 254 BGB gefunden wird).

    Es kann bei dem vorliegenden krassen gerichtlichen Fehler im Vorprozess jedenfalls davon ausgegangen werden, dass bei - gebotener wertender Beurteilung - der Schadensbeitrag des Gerichts den des Beklagten in solchem Maße überwiegt, dass unter Anwendung der zu § 254 BGB entwickelten Grundsätze das Verschulden des Rechtsanwaltes völlig zurücktritt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. März 2002 - IX ZR 181/99 - NJW-RR 2003, 850; Zugehör, aaO, 3230).

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) ausgeführt, dass Fehler der Richter - soweit möglich - im Instanzenzug zu korrigieren sind und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, auf eine Korrektur des Fehlers im vorgesehenen Instanzenzug hinzuwirken.

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    In dem hier vorliegenden speziellen Fall eines unterlassenen Hinweises des Anwalts auf die Rechtslage aufgrund neuer Verjährungsvorschriften mit komplizierter Übergangsregelung an das Gericht kann auch nicht außer acht gelassen werden, was das BVerfG, NJW 2002, 2937, so formuliert hat: "Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.".

  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 107/02

    Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund des öffentlichen Glaubens des

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Enthält ein landgerichtliches Urteil zu einer einschlägigen Vorschrift keine Ausführungen, so darf sich der Rechtsanwalt nicht darauf verlassen, dass das (Berufungs-) Gericht die Unrichtigkeit des Rechtsstandpunktes des Prozessgegners ohne weiteres erkennen werde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - III ZR 107/02 - NJW 2003, 202).

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    Dabei ist der Senat weiterhin mit dem BGH der Auffassung: "Keinesfalls lassen Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess entfallen" (BGH NJW 2003, 202, 204; ähnlich BGH NJW-RR 2003, 850, wo die Lösung durch eine wertende Betrachtungsweise im Hinblick auf § 254 BGB gefunden wird).

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Dabei kommt es nicht vorrangig darauf an, dass Notwendigkeit und Angemessenheit der Arbeiten und der Höhe der Rechnung nicht durch sachverständige Zeugen, sondern nur durch einen Sachverständigen bewiesen werden können (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05 - NJW 2007, 2122).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Vielmehr ist die Sicht des Regressgerichts maßgeblich (st. Rspr., BGHZ 133, 110, 111; BGH NJW 2005, 3071).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Auch liegt es nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit (vgl. zur Adäquanz etwa BGH NJW-RR 2001, 887), dass auch bei Vermeidung des unterstellten Anwaltsfehlers die Gerichte des Vorprozesses ebenso fehlerhaft entschieden hätten.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Vielmehr ist die Sicht des Regressgerichts maßgeblich (st. Rspr., BGHZ 133, 110, 111; BGH NJW 2005, 3071).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Die bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 34, 206, 215; BGHZ 61, 118, 120; BGH NJW 1984, 432, 434; Borgmann/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Rn 50; Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 249, Rn 84).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Die bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 34, 206, 215; BGHZ 61, 118, 120; BGH NJW 1984, 432, 434; Borgmann/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Rn 50; Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 249, Rn 84).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Die bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 34, 206, 215; BGHZ 61, 118, 120; BGH NJW 1984, 432, 434; Borgmann/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Rn 50; Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 249, Rn 84).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

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